Wien (PK) – Die von Kaiser Franz Joseph I. erlassenen
Verfassungsdokumente, das
Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861, markieren den
Beginn einer Verfassungskontinuität in der Habsburgermonarchie bzw.
der Republik Österreich. Anlässlich des 165-Jahr-Jubiläums dieser
konstitutionellen Wende lud das Parlament zu einer Podiumsdiskussion
über die Entstehung des österreichischen Verfassungsstaates ein.
Diskutiert wurden die politischen Hintergründe sowie die
langfristigen Folgen dieses Umbruchs für die parlamentarische
Entwicklung in Österreich.
Nach Eröffnungsworten von Parlamentsdirektor Harald Dossi
zeichnete Brigitte Mazohl, emeritierte Professorin für
Österreichische Geschichte an der Universität Innsbruck, in einem
Einführungsvortrag zunächst den „schwierigen und langwierigen Weg“
Österreichs zum Verfassungsstaat nach. In der darauffolgenden
Podiumsdiskussion widmeten sich Jana Osterkamp, Professorin für
Verflechtungsgeschichte Deutschlands mit dem östlichen Europa an der
Universität Augsburg, Richard Lein, Universitätsassistent am Institut
für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien und
Christoph Schmetterer, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der
Universität Halle-Wittenberg, ausgewählten Aspekten der politischen
und institutionellen Entwicklungen des Reichsrats.
Mazohl über Verfassungsfrage und Reformdruck im Vielvölkerreich
Brigitte Mazohl stellte die Jahre 1860/61 in einen größeren
Zusammenhang der staatsrechtlichen Entwicklung seit den
napoleonischen Kriegen, aus deren Wirren das Kaisertum Österreich als
Vielvölkerstaat ohne einheitliche gesamtstaatliche Verfassung
hervorgegangen sei. Modernisierungsschübe etwa im wirtschaftlichen
und technologischen Bereich sowie die Erfahrungen der Revolution von
1848 hätten in der Bevölkerung neue Erwartungen betreffend
politischer Teilhabe geweckt. Eine „rückwärtsgewandte Außenpolitik“
des Habsburgerreiches, damit verbundene Fehlentscheidungen und
militärische Niederlagen hätten zu einer schweren Finanzkrise
geführt. Die Sanierung des Staates habe schließlich nur mit Geldern
des liberalen Großbürgertums gelingen können, das nun vehement auf
demokratische Mitspracherechte gepocht habe.
Mazohl ging auf die in dieser Zeit zentrale staatsrechtliche
Frage ein, wer in Österreich das stimmberechtigte Volk konstituiere,
und zeichnete die strukturellen Spannungen zwischen ständischen
Traditionen und bürgerlichen Gleichheitsvorstellungen sowie zwischen
den Volksgruppen des Reiches nach. Kompromisse, wie etwa das
Oktoberdiplom, seien „wenig erfolgreiche Versuche der Verwandlung in
eine konstitutionelle Monarchie“ gewesen und auch das Februarpatent
habe angesichts des Widerstandes der Nationalitäten, die sich
teilweise grundsätzlich gegen eine gesamtstaatliche Verfassung
gewandt hätten, nicht lange Bestand gehabt, so Mazohl. Als
entscheidend habe sich letztlich die ungelöste Nationalitätenfrage
erwiesen. Trotz wiederholter verfassungsrechtlicher
Weiterentwicklungen und Reformversuche sei es nicht gelungen, die
politischen und nationalen Gegensätze dauerhaft zu befrieden – ein
Grundkonflikt, der in weiterer Folge wesentlich zum Zerfall der
Monarchie beigetragen habe.
Podiumsdiskussion über Repräsentation und Konfliktlinien im
Reichsrat
In der Podiumsdiskussion standen die institutionellen und
politischen Konsequenzen der Reformen im Mittelpunkt. Richard Lein
skizzierte die Anfänge des Reichsrats, der am 29. April 1861 erstmals
zusammen getreten sei, sowie die organisatorischen Herausforderungen
des jungen Parlaments. Das Wahlrecht sei zunächst stark eingeschränkt
und an Steuerleistung gebunden gewesen. Das Kurienwahlrecht habe zu
einer deutlichen Überrepräsentation bestimmter gesellschaftlicher
Gruppen, wie Großgrundbesitzern und Großgrundbesitzerinnen (auch
Frauen hätten mit entsprechendem Grundbesitz über einen männlichen
Vertreter abstimmen können) und Deutschsprachigen geführt. Mit den
sukzessiven Wahlrechtsreformen sei zwar die Beteiligung erweitert
worden, zugleich habe jedoch die politische Zersplitterung
zugenommen. Kontinuitäten aus dieser Zeit sah Lein – neben den
stenographischen Protokollen – insbesondere im Bereich der
Grundrechte.
Jana Osterkamp hob das Spannungsverhältnis zwischen
zentralstaatlichen und föderalen Kräften hervor. Die
Auseinandersetzungen um Kompetenzen und Repräsentation seien nicht
als schlichter Gegensatz von Einheitsstaat und Länderautonomie zu
verstehen, sondern als Ausdruck unterschiedlicher politischer und
sozialer Interessenlagen, etwa zwischen konservativem Adel und
liberalem Bürgertum. Die starke Stellung der Länder sei bis heute
erhalten geblieben, so Osterkamp.
Christoph Schmetterer beleuchtete das Verhältnis zwischen Kaiser
und Reichsrat. Das Februarpatent sei für Franz Joseph I. weniger
Ausdruck innerer Überzeugung als politischer Notwendigkeit gewesen,
weshalb er auch zeitlebens Distanz zum Reichsrat gewahrt habe.
Trotzdem habe er etwa durch Beeinflussung von Großgrundbesitzern
„erstaunlich geschickt“ mit diesem umgehen können.
Weiters ging Schmetterer auf das damalige Verhältnis der
politischen Parteien zu den parlamentarischen Klubs ein. So sei es
durchaus üblich gewesen, dass sich innerhalb einer Partei mehrere
Klubs formiert hätten, und umgekehrt ein Klub aus Abgeordneten
verschiedener Parteizugehörigkeit gebildet worden sei. Wichtiger als
ideologische Fragen sei jedoch insbesondere in der „heißen Zeit“ um
die Jahrhundertwende die nationale Zugehörigkeit der Abgeordneten
gewesen, so Schmetterer. (Schluss) wit
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf
vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments .

