Wien (OTS) – Sicherheit ist für unser Land und unsere Gesellschaft
besonders
wichtig. In einem Gebirgsland wie Österreich gehört dazu auch der
Schutz von Häusern, Straßen und Infrastruktur vor Naturgefahren wie
Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag oder Hangrutschungen. Damit
dieser Schutz funktioniert, müssen wir wissen, wo solche Gefahren
auftreten können und wie stark sie wirken. Außerdem ist es wichtig,
dass die Bevölkerung gut über diese Risiken informiert wird.
Vor genau 50 Jahren (1975) wurde in Österreich mit dem
Forstgesetz der Gefahrenzonenplan eingeführt. Damit konnten
Naturgefahren erstmals einheitlich und übersichtlich auf Karten
dargestellt und bewertet werden – nicht mehr nur in einzelnen
Gutachten. Dieses Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass jede
Gemeinde in Österreich eine umfassende Einschätzung der Naturgefahren
erhält. Die Wildbach- und Lawinenverbauung stellt allen 1.400
betroffenen Gemeinden einen aktuellen Gefahrenzonenplan zur
Verfügung. Jedes Jahr werden rund 60 bis 70 dieser Pläne überarbeitet
und aktualisiert.
„Sicherheit ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen in unserem
Land. Vor 50 Jahren haben wir mit dem Gefahrenzonenplan ein starkes
Werkzeug geschaffen, das Gemeinden dabei hilft, gut und sicher zu
planen. Heute ist dieser Plan die Grundlage dafür, wo in Österreich
gebaut werden darf – und wie wir Menschen und Lebensräume vor
Naturgefahren schützen. Viele andere Länder schauen mit Respekt auf
unser System. Der Gefahrenzonenplan ist aus unseren Gemeinden nicht
mehr wegzudenken“, sagt Bundesminister Norbert Totschnig. Die
Wildbach- und Lawinenverbauung stellt ihre überragende Expertise
allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Der Umgang mit
Naturgefahren erfordert aber die Akzeptanz der Bevölkerung, daher ist
auch zukünftig die Stärkung der Gefahrenzonenplanung eines der
wichtigsten Ziele für die Sicherheit in diesem Land.
Seit mittlerweile 50 Jahren legt die Wildbach- und
Lawinenverbauung (WLV) einen ihrer inhaltlichen und fachlichen
Schwerpunkte in der Feststellung der Gefährdung durch wildbach-
und/oder lawinenbezogene Naturprozesse. Gefährdungen werden im
Gefahrenzonenplan, einem flächenhaften Gutachten festgehalten. Die
Gefahrenzonenpläne sind so zu erstellen, dass sie für alle
raumbezogenen Planungen und Sicherheitsplanungen auf kommunaler Ebene
herangezogen werden können. Der Gefahrenzonenplan kann heute als das
Erfolgsmodell des Schutzes vor Naturgefahren in Österreich bezeichnet
werden, wenngleich die Auswirkungen auf Raumplanung, Bauwesen und die
sichere Nutzung von Eigentum in der Bevölkerung teils kontrovers
diskutiert werden.
Das BMLUK nimmt das Jubiläumsjahr 2025 zum Anlass, den
Gefahrenzonenplan durch vielfältige Aktionen den Bürgerinnen und
Bürgern vermehrt ins Bewusstsein und damit das Thema Sicherheit vor
alpinen Naturgefahren näher zu bringen. Höhenpunkt war die
internationale Fachenquete „Gefahrenzonenplanung“ am 3. Juli in Graz.
Dabei haben Expertinnen und Experten aus dem gesamten Alpenraum den
Stand und die Zukunft der Gefahrenzonenplanung diskutiert.