Linz (OTS) – Die Probleme der Konsument:innen mit der Mietwagenfirma
123 Shared
Mobility GmbH reißen nicht ab. Bei der AK Oberösterreich sind seit
Dezember 2022 4.500 Beschwerden über die Mietwagenfirma 123-
Transporter eingelangt. Alleine heuer waren es 3.305 mit dem
Höhepunkt im September mit über 850 Beratungen. Den betroffenen
Kund:innen von 123-Transporter wurden Kautionszahlungen und/oder
Vertragsstrafen (z.B. für zu schnelles Fahren oder Rauchen im
Fahrzeug) abgebucht. Aktuell können keine Fahrzeuge in Österreich
mehr angemietet werden, jedoch warten noch viele Konsument:innen auf
die Rückzahlung abgebuchter Beträge.
Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123
-Transporter ein Fahrzeug gemietet haben, war zunächst nicht bewusst,
dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt
daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht
deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000
Euro) hinwies, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnte. Erst nach
Abschluss der Mietvereinbarung gab es von 123-Transporter eine
weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als
Alternative bot das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht
rückerstattbare Zahlung über 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-
Mitgliedschaft an.
Fragwürdiges Abo
Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut
Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen
Betrag von 1.608 Euro. Da aktuell keine Fahrzeuge über die Website
gebucht werden können, könnte der Vertrag mangels
Leistungsbereitschaft gekündigt werden.
Fragwürdige Vertragsstrafen
Immer mehr Konsument:innen berichteten, dass im Zuge der
Fahrzeugmiete Vertragsstrafen über die Kreditkarte abgebucht wurden,
z.B. für überhöhte Geschwindigkeiten (ohne Verkehrsstrafe) oder für
Rauchen im Fahrzeug (pro Zigarette). Diese Strafen sind in den AGB
vorgesehen, jedoch nach Meinung der AK-Expert:innen intransparent und
gröblich benachteiligend – und daher unwirksam.
Die AK rät: Geld umgehend zurückfordern!
–
Betroffene sollen den ungerechtfertigten Forderungen schriftlich
widersprechen und zu viel abgebuchte Beträge von 123-Transporter
zurückfordern.
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Konsument:innen sollen sich nicht unter Druck setzen lassen und
auch keine reduzierten Forderungen bezahlen, wenn diese nicht
berechtigt sind.
–
Da davon ausgegangen werden muss, dass das Unternehmen nicht (
freiwillig) zurückzahlt, wird empfohlen, die Rückbuchung der
abgebuchten Beträge beim Zahlungsdienstleister (Anbieter der Kredit-
oder Debitkarte) zu beantragen.
Musterbriefe für die Rückforderung vom Unternehmen und vom Kredit
– bzw. Debitkarten-Anbieter und für die Kündigung einer
abgeschlossenen Pro-Mitgliedschaft finden Betroffene hier .


