PVÖ begrüßt Vertretungsmöglichkeit bei FinanzOnline – „Wichtiger Erfolg für ältere Menschen“

Wien (OTS) – „Viele ältere Menschen fühlen sich mit digitalen
Amtswegen
überfordert – die Möglichkeit, eine vertraute Person offiziell mit
der Erledigung der Steuerangelegenheiten in FinanzOnline zu betrauen,
ist ein wichtiger Erfolg und entspricht einer langjährigen Forderung
des Pensionistenverbandes“, erklärt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer
zur nun eingeführten „unentgeltlichen Vertretung“ in FinanzOnline.
„Damit wird endlich nachvollziehbar geregelt, was in der Praxis
längst Realität war: Kinder, Enkelkinder, Verwandte oder gute Freunde
helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung oder bei
Rückerstattungsanträgen – und tun das nun in einem rechtlich klaren
und sicheren Rahmen.“

Gerstorfer betont, dass gerade Pensionistinnen und Pensionisten
von dieser Neuerung profitieren, weil sie häufig ausschließlich
Pensionseinkünfte beziehen und sich mit digitalen Anwendungen schwer
tun. „Es ist positiv, dass Angehörige nun bis zu vier Personen
vertreten können und alle Vertretungshandlungen transparent
gekennzeichnet sind – das stärkt Sicherheit und Vertrauen, ohne
jemanden zur Nutzung von FinanzOnline zu zwingen.“

„Langjährige Forderung des PVÖ endlich umgesetzt“

Zugleich erinnert Gerstorfer daran, dass der PVÖ das Thema
gegenüber dem Finanzministerium seit Jahren immer wieder aufgegriffen
hat – etwa durch die Steuerombudsleute in den Ländern, die die
fehlende Vertretungsmöglichkeit für Angehörige kritisierten. „Dass
diese Anliegen nun in Form einer unentgeltlichen Vertretungsbefugnis
aufgegriffen wurden, zeigt: Beharrliche Interessenvertretung für
ältere Menschen zahlt sich aus.“

Bürokratieabbau ja – aber ohne neue Hürden

Der PVÖ begrüßt, dass für die vertretene Person keine ID-Austria
oder EU-eID nötig ist und die Vollmacht klassisch per Formular
erteilt werden kann. „Für viele ältere Menschen ist es entscheidend,
dass sie nicht selbst ein digitales Konto einrichten oder zusätzliche
technische Hürden überwinden müssen“, unterstreicht Gerstorfer.
Positiv bewertet der PVÖ auch, dass die unentgeltliche Vertretung
befristet oder unbefristet möglich und jederzeit widerrufbar ist und
die Zustellung von Bescheiden weiterhin direkt an die betroffene
Person erfolgt. Kritisch sieht Gerstorfer jedoch, dass die Vertretung
offenbar auf Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
bzw. Pensionen beschränkt ist und dass nur eine unentgeltliche, nicht
berufsmäßige Vertretung vorgesehen ist. „Hier werden wir uns genau
anschauen, ob in Einzelfällen dennoch Versorgungslücken entstehen –
etwa wenn niemand im familiären Umfeld verfügbar ist, der diese
Aufgabe übernehmen kann“, kündigt sie an.

Weitere Schritte gefordert

Der Pensionistenverband sieht die unentgeltliche Vertretung als
wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem wirklich barrierefreien Zugang
zu steuerlichen Leistungen. Gerstorfer fordert aber auch ergänzende
Maßnahmen, wie etwa den Ausbau persönlicher Beratungsmöglichkeiten in
den Finanzämtern, speziell für ältere Menschen sowie verständliche
Informationskampagnen in Printmedien, Gemeinden und Senior*
innenorganisationen. Auch eine laufende Evaluierung der neuen
Vertretungsregelung wäre nötig, um etwaige Lücken rasch zu schließen,
so die Verbandspräsidentin.

„Niemand darf wegen digitaler Hürden um ihm zustehende
Gutschriften, Freibeträge oder Rückzahlungen umfallen – das muss der
gemeinsame Maßstab sein“, so Gerstorfer abschließend. „Die
unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline ist ein wichtiger Schritt
in diese Richtung – wir werden aber darauf achten, dass daraus ein
umfassend barrierefreies System für alle älteren Menschen wird.“ (
Schluss)

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