Wien (OTS) – Insgesamt gibt es wienweit 402.877 Personen, die ein
Parkpickerl
besitzen. Vier Jahre nach Einführung der flächendeckenden
Kurzparkzone steht Ende Feber eine große Zahl an Verlängerungen an.
80.429 Parkpickerl laufen aus, wobei 32.422 bereits neu beantragt
wurden. Dies betrifft vor allem die großen Bezirke 13, 21, 22 und 23.
Somit wurde für mehr als 48.000 Parkpickerl bislang noch kein neuer
Antrag gestellt.
Die Bezirksämter appellieren, rechtzeitig ein neues Parkpickerl zu
beantragen, um allfällige Strafen zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt,
dass Einzahlungen oftmals in der letzten Minute getätigt werden, mit
dem Risiko, dass sie nicht rechtzeitig einlangen.
Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des
Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag mit und ohne ID-Austria
für mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Online-Antragstellung je nach
Bankinstitut bis zu einer Woche dauern kann, bis die Zahlung
eingelangt ist und der Bescheid in der Folge zugestellt werden kann.
Nähere Informationen rund um das Parkpickerl und die Möglichkeit zur
Online-Antragstellung finden Sie unter:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpi-
ckerl.html . Oder man hat ein Stadt Wien Konto dann unter:
https://mein.wien.gv.at/Meine-Amtswege/#dss-meine-amtswege-
parkpickerl-gueltigkeit-modal
Die Gültigkeit des Parkpickerls kann im Übrigen jederzeit selbst
überprüft werden: Zu finden einfach über Google-Suche: „Parkpickerl
Gültigkeit überprüfen“ oder „Amtswege Stadt Wien Parkpickerl
Gültigkeit“: https://mein.wien.gv.at/parken/gueltigkeitsabfrage .


