Wien (OTS) – „Der aktuelle Begutachtungssentwurf zum
Elektrizitätswirtschaftsgesetz enthält Licht und Schatten.
Grundsätzlich adressiert er die vorhandenen Unzulänglichkeiten im
Markt, schlägt jedoch Maßnahmen vor, die ihrerseits oft ineffizient,
kostspielig und praxisfern sind“, resümiert der stv. freiheitliche
Energiesprecher im Nationalrat, Paul Hammerl. Exemplarisch nennt er
die Energieabrechnung beim Endkunden: „Die in den letzten Jahren
eingeführten Vorgaben verpflichten Energielieferanten dazu, eine
Fülle an Informationen auf der Energieabrechnung auszuweisen. Der
Detailgrad ist dabei so hoch, dass der durchschnittliche Bürger seine
eigene Rechnung kaum noch sinnerfassend lesen kann. Hier muss die
Entbürokratisierung ansetzen“, erklärt Hammerl.
FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger weist auch auf die
Unzufriedenheit seitens der Regulierungsbehörde hin: „Die Regelungen
für die Belieferung von Nichthaushalten, Vertragsbedingungen für
Aggregatoren, Anzeigepflichten von Lieferbedingungen bei der
Regulierungskommission, ALB für Energiegemeinschaften und die
Bestimmungen zur Auffangversorgung sind klar überschießend und gehen
kilometerweit am ursprünglichen Ziel zur Schaffung eines effizienten,
bürokratiearmen Gesetzes für die Energiewirtschaft vorbei.“
Forderung: Staatssekretär für Deregulierung muss tätig werden
Ziel müsse es laut den beiden Freiheitlichen sein, die
Energiekosten gesamthaft zu senken. Dabei sei zu bedenken, dass sich
diese aus dem Energieanteil, den Netzkosten sowie den Steuern und
Abgaben zusammensetzen und man daher alle Teile im Blick haben müsse.
Expertenprognosen gehen derzeit davon aus, dass sich die Netzkosten
in den nächsten vier bis fünf Jahren verdoppeln werden, wenn nicht
endlich kostendämpfende Maßnahmen gesetzt werden.
Hammerl hierzu: „Nur ein klug abgestimmter Netzausbau kann die
Netzkosten bremsen. Jeder Euro, der nicht unnötig investiert werden
muss, ist ein Euro, der nicht von den Energiekonsumenten bezahlt
werden muss.“
Kassegger weist in diesem Zusammenhang auf die Verantwortung der
Bundesregierung zur Entbürokratisierung hin: „In seiner vorliegenden
Form ist dieses Gesetz ein Fall für den selbsternannten
Staatssekretär für Deregulierung, Josef Schellhorn. Um etwas zu
bewirken, muss er allerdings jetzt tätig werden und darf nicht warten
bis der energiepolitische Herbst übers Land hereinbricht. Wir können
es uns schlichtweg nicht leisten, auf Steuerzahlerkosten einen
Staatssekretär durchzufüttern, der sich nach Amtsantritt erst einmal
ein halbes Jahr geistig einpendeln muss, bevor er anfängt zu
arbeiten.“
FPÖ: Aufruf zur Nutzung der Begutachtungsfrist
Vor allem die Steuer- und Abgabenlast sei überbordend hoch,
betonen beide Energiepolitiker. Die Fakten sprechen hier eine
eindeutige Sprache: die Elektrizitätsabgabe ist in Österreich um
1.500% höher als es die EU-Mindestabgabenhöhe vorsieht. Bei der
Erdgasabgabe sind es 552% mehr.
Zudem wird nicht nur auf die Preise für Energie und die
Netzgebühren die volle Umsatzsteuer in Höhe von 20 % erhoben, sondern
auch auf zahlreiche weitere Abgaben, wie etwa die
Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, die CO₂-Bepreisung sowie den EAG-
Förderbeitrag und die EAG-Förderpauschale.
„Die Senkung der Gesamtenergiekosten – Energie, Netze, Steuern
und Abgaben – ist die zentrale Hausaufgabe der Bundesregierung, der
sie bisher noch in keinster Weise nachgekommen ist. Die FPÖ ruft
daher alle Fachleute und Stakeholder auf, die Begutachtungsfrist bis
15. August zu nutzen, um ihre Expertise einzubringen und
Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Jetzt ist der Zeitpunkt, um
Fehlentwicklungen zu korrigieren – bevor sie Gesetz werden“, so
Hammer und Kassegger abschließend.