Linz (OTS) – Immer mehr Menschen wird klar: Die Kassenfusion war ein
schwerer
Fehler. „ Es ging dabei primär darum, die Machtverhältnisse in
Richtung der Wirtschaftsvertreter:innen zu verschieben, was ein
radikaler Einschnitt in der Selbstverwaltung der sozialen
Krankenversicherung war “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Gleichzeitig beobachten wir, dass die Versicherten immer weniger mit
unserem Gesundheitssystem zufrieden sind, was insbesondere mit den
neuen Machtverhältnissen in Zusammenhang steht. Das zeigt etwa
folgendes Beispiel: Am 13. Juni 2023 stellte die Dienstnehmer-Seite
im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen
Antrag auf 800 zusätzliche Kassenstellen bis 2030. Die Dienstgeber-
Seite hat gegen die Aufnahme dieses Antrages gestimmt und somit ist
der Antrag auch nicht auf die Tagesordnung des Verwaltungsrates
gekommen.
Von Effizienz und Einsparungen gibt es seit der Fusion weit und breit
keine Spur. Die Patientenmilliarde entpuppte sich als Marketing-Gag.
Während es vor 2019 positive Bilanzergebnisse gab, fallen diese seit
der Kassenfusion negativ aus. „ Die Gebarungsvorschau geht sogar von
einem Bilanzdefizit von 900 Millionen Euro im Jahr 2025 und von einem
Minus von 1 Milliarde Euro im Jahr 2028 aus “, so Präsident Stangl.
Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshof, dass die Aussagen der
Regierung „Jedes Land könne seine vor der Fusion vorhanden Rücklagen
behalten“ in der Umsetzung unklar bleiben. Am 31. Dezember 2018
verfügten alle Gebietskrankenkassen über allgemeine Rücklagen in der
Höhe von rund 590 Millionen Euro. Oberösterreich verfügte mit 316
Millionen Euro über die höchsten allgemeinen Rücklagen. Weiters
brachten die Gebietskrankenkassen (GKK) noch weitere Vermögenswerte
in die ÖGK ein. Die GKK OÖ verfügte über 200 Millionen Euro
Leistungssicherungsrücklagen und zahlte somit in Summe mehr als 500
Millionen Euro in die ÖGK ein.
Kompetenz in die Bundesländer
„ Es braucht eine Reform der ÖGK, bei der die Kompetenzen für die
Versicherten in die Bundesländer verlagert werden. Die
Selbstverwaltung gehört so organisiert, dass die Versicherten selbst
über ihre Krankenversicherung entscheiden können. Die Fremdbestimmung
durch die Arbeitgeber-Vertreter, gehört beendet “, so Präsident
Stangl.