Wien/Vösendorf (OTS) – Demokratie wird mit Füßen getreten. Seit mehr
als einem halben Jahr
liegt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens „Für
ein Bundes-Jagdgesetz“ beim Bundesverwaltungsgericht – ohne
Entscheidung. Nun reicht das Initiator:innen-Team, bestehend u.a. aus
Tierschutz Austria und dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) , einen
Fristsetzungsantrag ein. Die Initiator:innen des Volksbegehrens
werfen der Behörde Säumnis vor. Die Verschleppung durch die Behörde
ist ein sehr gefährliches Signal für Demokratie und Rechtsstaat.
„Wer Volksbegehren verschleppt, schwächt die Demokratie. Wenn ein
Volksbegehren mit über 21.000 Unterstützungserklärungen einfach auf
Eis gelegt wird, nur weil eine Behörde ihre Frist verstreichen lässt,
dann tritt man die demokratische Mitbestimmung mit Füßen“ , so Martin
Balluch (VGT) und Madeleine Petrovic (Tierschutz Austria) in einer
gemeinsamen Stellungnahme.
Zwtl.: Rechtsweg beschritten – aber keine Entscheidung
Bereits am 19. Februar 2025 wurde die Beschwerde gegen den
ablehnenden Bescheid des Innenministeriums eingebracht. Laut
offizieller Mitteilung des BMI ging diese am 10. März 2025 beim
Bundesverwaltungsgericht ein.
Die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten endete damit am
10. September 2025 – ohne dass das Gericht ein Erkenntnis oder auch
nur einen Beschluss gefasst hätte.
„ Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot der
Verfahrensbeschleunigung. Wir mussten daher einen Fristsetzungsantrag
stellen, um endlich Bewegung in das Verfahren zu bringen“ , erklärt
Dr. Alexander Pflaum , Rechtsanwalt des Volksbegehrens und selbst
aktiver Ökojäger. Er zeigt sich weiterhin zuversichtlich: „Wir sind
überzeugt, dass das Volksbegehren rechtskonform ist und zugelassen
werden muss.“
Zwtl.: Volksbegehren fand breite Unterstützung
Bereits 21.466 Menschen haben das Volksbegehren „Für ein Bundes-
Jagdgesetz“ mit ihrer Unterstützungserklärung ermöglicht – fast das
Dreifache der erforderlichen Mindestanzahl. Ziel des Begehrens ist
ein bundeseinheitliches Jagdgesetz , das Wildtierschutz, Naturerhalt
und Artenvielfalt ins Zentrum stellt und die EU-rechtswidrigen
Regelungen der Länder ablöst. „Noch immer gibt es in Österreich neun
unterschiedliche Jagdgesetze, die teils widersprüchlich, teils
veraltet und häufig tierfeindlich sind. Das ist nicht mehr
zeitgemäß“, betonen die Initiator:innen.
Zwtl.: Protestaktion am Kanzleramt – Tiere brauchen eine Stimme
Bereits im Frühjahr hatten Tierschutz Austria und der VGT mit
einer nächtlichen Projektion auf das Bundeskanzleramt auf die
Blockade des Volksbegehrens aufmerksam gemacht. Die Botschaft war
deutlich: „Die Demokratie tritt man nicht mit Füßen – Österreichs
Wildtiere brauchen Schutz!“
„Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als das Recht, dass die
Menschen in diesem Land über den Umgang mit Wildtieren mitentscheiden
dürfen“, so Aschauer weiter. „Es kann nicht sein, dass politische
Interessen demokratische Prozesse ausbremsen.“
Zwtl.: Jetzt Mitmachen: Vorregistrierung möglich
Unter www.wildtierisch-wichtig.at können sich Unterstützer:innen
weiterhin für das Volksbegehren vor registrieren und über den
weiteren Verlauf informieren.
Forderungen und Hintergründe finden sich auf:


