Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat ein umfangreiches
Entbürokratisierungspaket
beschlossen. Die Anhebung der Umsatzgrenze für die
Buchführungspflicht von 700.000 Euro auf 1 Million Euro war dem
Bauernbund ein besonderes Anliegen und ist ein wichtiger Schritt in
Richtung Entbürokratisierung für bäuerliche Familienbetriebe. Auch
der Entfall des Flaschengebindezwangs für Almausschank bringt
zusätzliche Entlastung und sorgt für mehr Praxisnähe auf den Almen.
Bauernbund Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser erklärt dazu:
“Die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht ist
aufgrund der Teuerung ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer
Bauernfamilien. Durch die Preissteigerungen der vergangenen Jahre
sind viele Höfe über die bisherigen Umsatzschwellen gedrückt worden,
ohne dass am Ende mehr Einkommen übriggeblieben ist. Es ist nur fair,
dass diese Betriebe nicht zusätzlich mit doppelter Buchhaltung
belastet werden, sondern ihre Zeit für Stall, Feld und Wald einsetzen
können, um uns mit regionalen Lebensmitteln zu versorgen.“
Zwtl.: Offener Ausschank bringt Vorteile für Almwirtschaften
Erleichterungen bringt auch der Entfall des Flaschengebindezwangs
für Almausschank im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen
Nebengewerbes. Künftig können Getränke auf Almen offen ausgeschenkt
werden. Das reduziert Abfall, spart Energie und erleichtert die
Bewirtung auf oft abgelegenen Standorten im alpinen Raum.
“Dass auf unseren Almen künftig auch offen ausgeschenkt werden
darf, passt in dieses Bild. Der Entfall des Flaschengebindezwangs
spart Kosten, reduziert Müll und erleichtert den Arbeitsalltag der
Bewirtschafter. Wer eine Alm führt, leistet einen wichtigen Beitrag
zur Kulturlandschaftspflege und zum Tourismus, und dafür braucht es
praktikable statt kleinteiliger Vorschriften“, so Strasser
abschließend. (Schluss)


