AK Erfolg: Kreditkartenanbieter card complete zahlt unzulässige Fremdwährungsgebühren zurück!

Wien (OTS) – Die Kreditkartenfirma card complete verrechnete
Bearbeitungsentgelte
für Transaktionen in Fremdwährungen für ihre Kreditkarten von Visa,
Mastercard und Diners Club. Die AK hat erfolgreich geklagt und sich
nun mit card complete geeinigt. Betroffene können die zu Unrecht
kassierten Fremdwährungsentgelte über ein Online-Formular bei card
complete zurückfordern – auch für beendete Verträge. Bei anderen
Kreditkarten sind diese Doppelverrechnungen ebenfalls nicht erlaubt.

card complete hat für Transaktionen in Fremdwährungen, also
Zahlungen und Bargeldbehebungen, die nicht in Euro sind, ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von meist 1,65 Prozent des
Zahlungsbetrags verrechnet – zum Teil auch 1,5 Prozent, je nach
Vertrag und Zeitraum. Gleichzeitig waren in der Wechselkursklausel
Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs vorgesehen. Dadurch
mussten Kund:innen für jede Währungsumrechnung ein zusätzliches
Entgelt zahlen. Die AK klagte gegen diese unzulässige Vorgangsweise,
und der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Diese Art der
Doppelverrechnung sei unzulässig, weil sie intransparent sei. Nur
wenn eine Überprüfung der darin enthaltenen Leistungen sowie eine
allfällige Überschneidung mit anderen Entgelten möglich ist,
entsprechen Bearbeitungsgebühren laut OGH dem Transparenzgebot. Das
war hier nicht der Fall.

Bearbeitungsentgelte gibt’s für Visa, Mastercard & Diners Club-
Kreditkarten zurück

Die zwischen AK und card complete ausverhandelte Lösung sieht die
Erstattung aller seit der Einführung der Wechselkursabschläge
verlangten Bearbeitungsentgelte vor, auch für bereits beendete
Verträge. card complete hat die Doppelverrechnung bei ihren Visa- und
Mastercard-Kreditkarten ab 1. August 2018 eingeführt, bei Diners Club
ab 1. März 2015. Bei laufenden Verträgen erfolgt die Gutschrift auf
Wunsch entweder auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein
bekannt zu gebendes Girokonto. Bei laufenden Verträgen und offenen
Monatsrechnungen oder Zahlungsrückständen kann card complete den
Refundierungsbetrag mit den fälligen Gegenforderungen aufrechnen.

So kommen Konsument:innen zu ihrem Geld

Betroffene können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Online-
Formular auf der Website von card complete bis zum 1. August 2026
anmelden: https://www.cardcomplete.com/rueckzahlungsersuchen/ . Sie
können alternativ auch ein Antragsformular online ausfüllen und
ausgedruckt per Brief an card complete senden. Konsument:innen
erhalten bei der Rückerstattung auch eine Mitteilung von card
complete, die den erstatteten Betrag aufschlüsselt. Weitere
Informationen und FAQs finden Sie hier:
https://www.arbeiterkammer.at/cardcomplete .

Doppelverrechnung auch bei anderen Kreditkarten nicht erlaubt

Die OGH-Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus: Auch andere
Kreditkartenfirmen berechnen häufig doppelte Gebühren für
Transaktionen in Fremdwährungen. Kund:innen, die Kreditkartenverträge
bei anderen Kreditkartenanbieter:innen haben, können diese Gebühren,
oft auch als Manipulationsentgelte bezeichnet, auch zurückfordern.
Ein AK Musterbrief hilft, das unzulässige Entgelt zurückzuholen:
https://www.arbeiterkammer.at/cardcomplete .

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