Prüfung Übernahme der 20 Unimarkt-Standorte durch REWE abgeschlossen: 10 Standorte unter Auflagen gestellt, 10 Standorte freigegeben

Wien (OTS) – Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Prüfung der
angemeldeten
Unimarkt Standorte durch REWE International AG abgeschlossen. Für 10
der 20 Standorte hat REWE Auflagen abgegeben.

Folgende Standorte können daher von REWE (davon 10 mit Auflagen)
übernommen werden:

1. Hauptstraße 33, 4770 Andorf (Auflagenstandort)

2. Auleitenstraße 1, 4890 Frankenmarkt (Auflagenstandort)

3. Hauptstraße 63, 4673 Gaspoltshofen

4. Vogeltennstraße 2, 4293 Gutau

5. An der Kreuzstraße 2, 4792 Münzkirchen

6. Linzerstraße 24, 4501 Neuhofen an der Krems

7. Bahnhofstraße 11, 4720 Neumarkt im Hausruckkreis

8. Kammer, 4974 Ort im Innkreis

9. Marktstraße 3, 4760 Raab (Auflagenstandort)

10. Linzer Straße 15, 4840 Vöcklabruck

11. Stelzhamerstraße 17, 4870 Vöcklamarkt

12. Markt 23f, 4391 Waldhausen (Auflagenstandort)

13. Weitersfelden 116, 4272 Weitersfelden (Auflagenstandort)

14. Roseggerstraße 19, 8184 Anger (Auflagenstandort)

15. Eibiswald 477, 8552 Eibiswald

16. Hausmannstättener Straße 78, 8072 Fernitz (Auflagenstandort)

17. St. Oswald 65, 8113 St. Oswald ob Plankenwarth (Auflagenstandort)

18. Dietmannsdorferstraße 346, 8181 St. Ruprecht (Auflagenstandort)

19. Schwarzer Weg 1, 3363 Neufurth

20. Moidrams 99, 3910 Zwettl (Auflagenstandort)

REWE hat am 28.01.2026 die geplante Übernahme des Standorts
Grazerstraße 30, Lebring aus unternehmensinternen Gründen
zurückgezogen, sodass nur mehr 20 Standorte durch REWE übernommen
werden.

Marktabgrenzung – Analyse der Wettbewerbssituation

Zentraler Punkt der wettbewerblichen Prüfung waren beide Seiten
des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes: die Auswirkungen auf
Konsumentinnen und Konsumenten einerseits sowie auf regionale
Lieferantinnen und Lieferanten andererseits. Die Prüfung umfasste die
jeweiligen lokalen Märkte. Je nach Region wurden relevante
Einzugsgebiete rund um einen Zielstandort analysiert.

Die BWB erstellte für jeden einzelnen der 20 Standorte eine
eigene wettbewerbliche Beurteilung. Bei der Analyse wurden
insbesondere die Gebietsstruktur, Anzahl und Erreichbarkeit von
Alternativen, das Kundinnen- und Kundenverhalten (inkl. Verhalten von
Pendlerinnen und Pendlern), die örtlichen Gegebenheiten sowie die
Nähe zu anderen Lebensmittelhandelsstandorten berücksichtigt. Hierzu
wurden alle Wettbewerber sowie selbstständige ADEG-Kaufleute in ganz
Österreich und andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer wie
bspw. regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten mittels
umfangreichen Auskunftsverlangen befragt.

Die BWB definiert den sachlich relevanten Markt als
vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dazu zählen Unternehmen, die
ein umfassendes Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs an
Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, insbesondere
Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskonter. Tankstellenshops,
Kioske und ähnliche kleine Verkaufsstellen sowie Warengruppen, die
üblicherweise nicht im Lebensmittelhandel angeboten werden (zB
Werkzeuge oder Sportartikel), werden nicht berücksichtigt.

Räumlich erfolgt im Lebensmitteleinzelhandel die Marktabgrenzung
lokal , da Konsumentinnen und Konsumenten meist nahegelegene
Alternativen wählen. Der lokale Markt wird anhand von
Einzugsbereichen bestimmt, die die zumutbare Fahrzeit mit dem Auto
widerspiegeln. Im vorliegenden Fall wird – abhängig von der
ländlichen Struktur – von Einzugsbereichen zwischen 10 und 20
Autominuten ausgegangen. Diese Abgrenzung stellt den Ausgangspunkt im
Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Bereich dar, wobei der
konkrete Einzugsbereich pro Standort davon auch abweichen kann. Bei
Standorten in urbaner Nähe wird von einem geringeren Einzugsbereich
ausgegangen, da Kundinnen und Kunden mehrere Alternativen in kürzerer
Zeit zur Verfügung haben.

Der Bundeskartellanwalt war bei der Verhandlung der Auflagen
eingebunden und hat die Anmeldung ebenfalls freigegeben.

Auflagen

REWE hat folgende Auflagen für die Standorte in den Bundesländern
Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark abgegeben:

ADEG-Kaufleute-Auflage

REWE verpflichtet sich bei 10 der 20 angemeldeten Standorten zu
einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:

Andorf

Frankenmarkt

Raab

Waldhausen

Weitersfelden

Anger

Fernitz

St. Oswald

St. Ruprecht

Zwettl

Die Auflage stellt sicher, dass die übernommenen Standorte über
einen langfristigen Zeitraum von selbstständigen ADEG-Kaufleuten
betrieben werden. Diese können weitgehend eigenständig über Preise
und Sortimentsauswahl entscheiden und stärken dadurch nicht nur den
Wettbewerb zu anderen Lebensmittelseinzelhändlern, sondern auch zu
REWE Eigenfilialen und anderen selbstständigen ADEG-Kaufleuten. Durch
die Sortimentsfreiheit bleibt auch die Belieferung durch regionale
und lokale Lieferantinnen und Lieferanten weiterhin in vollem Umfang
möglich. So können Kaufleute durch ihre Sortimentsgestaltung gezielt
auf die Bedürfnisse der lokalen Kundinnen und Kunden eingehen und die
regionale Vielfalt erhalten. Die Auflage schützt damit nicht nur
Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch kleinere regionale
Betriebe und stellt sicher, dass diese auch nach der Übernahme
weiterhin auf regionalen Ebene Abnehmer haben.

Die Auflagen gelten für 10 Jahre und schaffen langfristige
Planungssicherheit für Kaufleute sowie regionale und lokale
Lieferantinnen und Lieferanten.

Fallbericht

Es erfolgt zeitnah ein ausführlicher Fallbericht zu diesem
Zusammenschluss auf der Homepage der BWB, in dem detaillierte
Informationen zum Verfahrensgang und zur wettbewerblichen Analyse
jedes einzelnen Standorts nachzulesen sind.

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