Wien (OTS) – Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Prüfung der
angemeldeten
Unimarkt Standorte durch SPAR Österreichische Warenhandels-
Aktiengesellschaft (iF „Spar“) abgeschlossen. Für 17 der 23 Standorte
hat Spar Auflagen abgegeben.
Folgende Standorte können daher von Spar (davon 17 mit Auflagen)
übernommen werden:
1. Adnet 400, 5421 Adnet (Auflagenstandort)
2. Altaussee 160, 8992 Altaussee (Auflagenstandort)
3. Ischlerstraße 317, 8990 Bad Aussee (Auflagenstandort)
4. Hauptplatz 22–25, 8330 Feldbach/Thaller
5. Dr.-Rennerstraße 1, 4210 Gallneukirchen (Auflagenstandort)
6. Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz / Waltendorf (
Auflagenstandort)
7. Hauptstraße 69, 4232 Hagenberg (Auflagenstandort)
8. Raiffeisenplatz 7, 3452 Heiligeneich
9. Untere Gewerbezeile 1, 4202 Hellmonsödt (Auflagenstandort)
10. Gewerbepark Süd 1, 3052 Innermanzing
11. Kellau 195, 5431 Kuchl (Auflagenstandort)
12. Ludersdorf 193, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
13. Hauptstraße 570, 3034 Maria Anzbach (Auflagenstandort)
14. Grimburgstraße 2, 3124 Oberwölbling (Auflagenstandort)
15. Sebersdorf 312, 8272 Sebersdorf (Auflagenstandort)
16. Oberwarterstraße 339, 7535 St. Michael im Burgenland (
Auflagenstandort)
17. Aschacherstraße 25, 4400 Steyr/Christkindl (Auflagenstandort)
18. Thalstraße 301, 8051 Thal bei Graz (Auflagenstandort)
19. Stubalpenstraße 10, 8741 Weißkirchen (Auflagenstandort)
20. Gleinkerseestraße 32, 4580 Windischgarsten
21. Stadtplatz 6, 8680 Mürzzuschlag (Auflagenstandort)
22. Lendplatz 395, 8970 Schladming (Auflagenstandort)
23. Bräuhof 42, 8993 Grundlsee
Marktabgrenzung – Analyse der Wettbewerbssituation
Zentraler Punkt der wettbewerblichen Prüfung waren beide Seiten
des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes: die Auswirkungen auf
Konsumentinnen und Konsumenten einerseits sowie auf regionale
Lieferantinnen und Lieferanten andererseits. Die Prüfung umfasste die
jeweiligen lokalen Märkte. Je nach Region wurden relevante
Einzugsgebiete rund um einen Zielstandort analysiert.
Die BWB erstellte für jeden einzelnen der 23 Standorte eine
eigene wettbewerbliche Beurteilung. Bei der Analyse wurden
insbesondere die Gebietsstruktur, Anzahl und Erreichbarkeit von
Alternativen, das Kundinnen- und Kundenverhalten (inkl. Verhalten von
Pendlerinnen und Pendlern), die örtlichen Gegebenheiten sowie die
Nähe zu anderen Lebensmittelhandelsstandorten berücksichtigt. Hierzu
wurden alle Wettbewerber sowie selbstständige Spar-Kaufleute in ganz
Österreich und andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer wie
bspw. regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten mittels
umfangreichen Auskunftsverlangen befragt.
„ Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel ist sehr hoch,
gleichzeitig geht es hier um die Nahversorgung in den betroffenen
Gemeinden und das Fortbestehen der regionalen Lieferanten. Die lange
Dauer der Auflagen wirkt sich positiv auf den Wettbewerb aus, da sie
unter anderem die Situation von unabhängigen Kaufleuten sichert, “
erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Die BWB definiert den sachlich relevanten Markt als
vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dazu zählen Unternehmen, die
ein umfassendes Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs an
Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, insbesondere
Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskonter. Tankstellenshops,
Kioske und ähnliche kleine Verkaufsstellen sowie Warengruppen, die
üblicherweise nicht im Lebensmittelhandel angeboten werden (zB
Werkzeuge oder Sportartikel), werden nicht berücksichtigt.
Räumlich erfolgt im Lebensmitteleinzelhandel die Marktabgrenzung
lokal , da Konsumentinnen und Konsumenten meist nahegelegene
Alternativen wählen. Der lokale Markt wird anhand von
Einzugsbereichen bestimmt, die die zumutbare Fahrzeit mit dem Auto
widerspiegeln. Im vorliegenden Fall wird – abhängig von der
ländlichen Struktur – von Einzugsbereichen zwischen 10 und 20
Autominuten ausgegangen. Diese Abgrenzung stellt den Ausgangspunkt im
Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Bereich dar, wobei der
konkrete Einzugsbereich pro Standort davon auch abweichen kann. Bei
Standorten in urbaner Nähe wird von einem geringeren Einzugsbereich
ausgegangen, da Kundinnen und Kunden mehrere Alternativen in kürzerer
Zeit zur Verfügung haben.
Der Bundeskartellanwalt war bei der Verhandlung der Auflagen
eingebunden und hat die Anmeldung ebenfalls freigegeben.
Auflagen
Spar hat folgende Auflagen für die Standorte in den Bundesländern
Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark
abgegeben:
Kaufleute-Auflage
Spar verpflichtet sich bei 17 der 23 angemeldeten Standorten zu
einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:
–
Altaussee
–
Bad Aussee
–
Hagenberg
–
Maria Anzbach
–
Oberwölbling
–
St. Michael
–
Thal bei Graz
–
Weißkirchen
–
Mürzzuschlag
–
Schladming
–
Adnet
–
Gallneukirchen
–
Graz / Waltendorf
–
Hellmonsödt
–
Kuchl
–
Sebersdorf
–
Steyr / Christkindl
Die Auflage stellt sicher, dass die übernommenen Standorte über
einen langfristigen Zeitraum von selbstständigen Spar-Kaufleuten
betrieben werden. Diese können weitgehend eigenständig über Preise
und Sortimentsauswahl entscheiden und stärken dadurch nicht nur den
Wettbewerb zu anderen Lebensmittelseinzelhändlern, sondern auch zu
Spar Eigenfilialen und anderen selbstständigen Spar-Kaufleuten. Durch
die Sortimentsfreiheit bleibt auch die Belieferung durch regionale
und lokale Lieferantinnen und Lieferanten weiterhin in vollem Umfang
möglich. So können Kaufleute durch ihre Sortimentsgestaltung gezielt
auf die Bedürfnisse der lokalen Kundinnen und Kunden eingehen und die
regionale Vielfalt erhalten. Die Auflage schützt damit nicht nur
Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch kleinere regionale
Betriebe und stellt sicher, dass diese auch nach der Übernahme
weiterhin auf regionalen Ebene Abnehmer haben.
Die Auflagen gelten für 10 bzw. 20 Jahre und schaffen
langfristige Planungssicherheit für Kaufleute sowie regionale und
lokale Lieferantinnen und Lieferanten.
Übernahmeverbot
An sieben der 17 Auflagenstandorte verpflichtet sich Spar für die
Dauer von 20 Jahren zusätzlich, innerhalb eines Radius von fünf
Autofahrminuten keine weiteren Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu
erwerben, sofern diese unter den gesetzlichen Anmeldeschwellen
liegen.
Damit soll verhindert werden, dass es in einem bereits stark
konzentrierten Markt zu weiteren Zusammenschlüssen ohne behördliche
Prüfung kommt. Ziel der Auflage ist es, die Vielfalt in der
regionalen Nahversorgung langfristig zu sichern.
Dies betrifft folgende Standorte:
–
Adnet
–
Gallneukirchen
–
Graz / Waltendorf
–
Hellmonsödt
–
Kuchl
–
Sebersdorf
–
Steyr / Christkindl
Fallbericht
Es erfolgt zeitnah ein ausführlicher Fallbericht zu diesem
Zusammenschluss auf der Homepage der BWB, in dem detaillierte
Informationen zum Verfahrensgang und zur wettbewerblichen Analyse
jedes einzelnen Standorts nachzulesen sind.


