AK-Preisbeobachtung zeigt: Entfall der Mehrwertsteuer auf Frauenhygieneartikel wird nicht von allen Händlern weitergegeben

Linz (OTS) – Seit 1. Jänner 2026 sind Tampons und Binden
umsatzsteuerfrei. Das
soll Frauen finanziell entlasten und den Zugang zu Hygiene
erleichtern. Seit Februar 2025 beobachten die Marktforscher:innen der
AK Oberösterreich die Preise von Binden und Tampons bei DM, Bipa,
Müller, Spar, Billa und Hofer. Fazit: Bei vielen dieser Produkte
wurden im Laufe des Jahres die Preise erhöht und nicht bei allen
wurden mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer die Preise gesenkt.

– Spar senkte die Preise der beobachteten Binden und Tampons um 10
Prozent und gibt damit den Mehrwertsteuer-Entfall korrekt weiter.
Positiv ist auch, dass Spar im gesamten Beobachtungszeitraum nur bei
einem Produkt eine Preiserhöhung vornahm, den Preis dieses Produktes
aber im Jänner wieder um 24,4 Prozent senkte.

– DM senkte die Preise der beobachteten Produkte vom alten ins neue
Jahr um mindestens 8,9 bis zu 24 Prozent. Nur bei einer Großpackung
o.b. wurde der Preis im Mai 2025 erhöht.

– Bei Müller sanken die Preise im neuen Jahr zwischen 9,3 und 24
Prozent. Nur ein Produkt wurde im beobachteten Zeitraum teurer.

– Ein völlig anderes Bild zeigt sich bei Bipa . Hier wurde bei vier
von acht beobachteten Produkten der Preis 2025 mindestens einmal
erhöht. Ende Dezember wurden bei sechs Produkten die Preise zwar im
Rahmen einer Aktion gesenkt. Aber im Jänner wurden diese Preise
wieder erhöht, anstatt den Wegfall der Mehrwertsteuer an die
Konsumentinnen weiterzugeben.

– Bei Billa wurde der Preis eines Produktes Ende November um 5,3
Prozent erhöht und im Jänner um 9 Prozent gesenkt. Ausgehend vom
Preis vor der Erhöhung entspricht das jedoch nur einer Preissenkung
um 4,2 Prozent. Bei einem Produkt blieb der Preis gleich. Nur bei
zwei Produkten wurde die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang
weitergegeben.

– Bei Rewe Deutschland wurden – im Gegensatz zu den Rewe-Märkten in
Österreich (Billa, Bipa) – die Preise der vier dort erhältlichen
Produkte (z.B. o.b. Tampons) über den gesamten Beobachtungszeitraum
kein einziges Mal verändert.

– Bei Hofer war kein Vergleich möglich, da die beobachteten Produkte
2025 aus dem Sortiment genommen wurden.

Diese Beobachtungen zeigen, dass die Steuersenkung nicht von
allen Händlern weitergegeben wird und die von der Regierung
beabsichtigten Preissenkungen nicht bei den Menschen ankommen. Das
hat zusätzlich die volkswirtschaftlich negative Konsequenz, dass die
Inflation nicht im erwarteten Ausmaß gedämpft wird, obwohl das
dringend nötig wäre. „ Es reicht offensichtlich nicht aus, dass die
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Branchen analysiert und Preise
beobachtet. Damit die Behörde wirksame Maßnahmen gegen
wettbewerbsschädliches Verhalten setzen kann, braucht es gesetzliche
Regelungen “, sagt dazu AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert
stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten für die
Bundeswettbewerbsbehörde:

– Branchenuntersuchungen dürfen nicht mit Empfehlungen der BWB enden.
Diese muss bei Feststellung erheblicher und fortwährender Störungen
des Wettbewerbs Maßnahmen zur Beseitigung setzen können.

– Es müssen Marktzugänge in konzentrierten Branchen, wie z.B. dem
Lebensmittel- und Drogeriehandel, erleichtert und
Konzentrationstendenzen gestoppt werden können, bis hin zur
Entflechtung von Unternehmen.

– Nicht nur bei kartellrechtlichen Verstößen, sondern auch bei
fortwährender Störung des Wettbewerbs müssen rechtswidrige Gewinne
abgeschöpft werden können.

Die AK Oberösterreich spricht sich gegen die Einrichtung neuer
Preisbeobachtungsplattformen aus, da es bereits funktionierende
Plattformen gibt, wie etwa preisrunter.at , ein Kooperationspartner
der AK Oberösterreich. Dieser bietet schon jetzt die kostenlose
Möglichkeit, Preise von Lebensmitteln und Drogeriewaren zu
vergleichen, Preisentwicklungen zu beobachten und Shrinkflation zu
erkennen. Als sofortige Maßnahme fordert die AK daher, die
Empfehlungen der BWB umzusetzen:

– Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die bestehenden
Preisvergleichsplattformen müssen verbessert werden.

– Große Händler müssen ihre Preise und relevante Produktinformationen
(Name, EAN Strichcode, Menge, usw.) für anerkannte Plattformen über
eine Anwendungs-Programmierschnittstelle (API) zugänglich machen.

– Kleinen Händlern ist die Möglichkeit einzuräumen, ihre Daten
freiwillig zur Verfügung stellen zu können.

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