Wien (OTS) – Trotz einer gelegentlichen Modernisierung kann das
Erbrecht unmöglich
alle heutigen Lebensverhältnisse abdecken. Diese können sich nicht
nur im Laufe der Zeit ändern, auch die Familienverhältnisse (
Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung oder „Patchworkfamilie“) sind
heute oft deutlich individueller als der Gesetzgeber vorausdenken
kann. Ein Testament kann hingegen Ihre Lebenssituation widerspiegeln
und Ihren Wünschen, also auch Ihrer „gefühlten Verwandtschaft“
entsprechen.
Zwtl.: Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Testament zu verfassen?
Das kommt darauf an: Solange die gesetzliche Erbfolge für Ihre
Situation passend wirkt, ist das Verfassen eines Testaments wohl
nicht dringend oder vielleicht überhaupt nie nötig. Trotzdem lohnt es
sich, bei wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern,
Immobilienkauf, aber auch Scheidungen und Todesfällen, zu überlegen,
ob nicht ein Testament ratsam wäre.
In jedem Fall gilt: Warten Sie mit dem Verfassen Ihres Testaments
nicht bis zuletzt! Nehmen Sie sich genügend Zeit, um in Ruhe zu
überlegen und Ihre Wünsche womöglich auch mit der Familie zu
besprechen.
Zwtl.: Testament handschriftlich oder doch lieber zum Notar?
Das handschriftlich geschriebene Testament ist die einfachste
Form, seinen letzten Willen zu Papier zu bringen. Alles was Sie
brauchen, sind Zettel und Stift und genügend Zeit, Ihre Wünsche zu
formulieren. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in unserer
kostenlosen Broschüre.
Bei Unklarheiten oder in komplizierteren Fällen kann eine –
übrigens kostenlose – Erstberatung im Notariat Ihres Vertrauens
ratsam sein. Sollten Sie sich dann für ein notarielles Testament
entscheiden, sind die Kosten in der Regel gut investiertes Geld. Ein
weiterer Vorteil ist, dass das Notariat Ihr Testament sicher
verwahren und registrieren kann. Leider gab es auch schon Fälle, in
den Testamente verschwanden oder absichtlich vernichtet wurden.
Zwtl.: Denken Sie an Pflichtteile und Ersatzerben
Pflichtteile müssen berücksichtigt werden: In Österreich dürfen
Kinder (und deren Nachkommen) und Ehepartner:innen nicht einfach im
Testament übergangen werden – mit ganz wenigen Ausnahmen, die Sie
ebenfalls in unserer Broschüre finden.
Aber auch für den Fall, dass niemand das Erbe annehmen kann oder
will, sollte man vorsorgen, indem man sogenannte „Ersatzerben“
einsetzt. Die kommen erst dann zum Zug, wenn die ursprünglichen Erben
ablehnen oder nicht auffindbar sind.
Zwtl.: Regeln Sie Ihre Bestattung separat
Bedenken Sie: Wenn das Testament vom Notar geöffnet und verlesen
wird, hat Ihre Bestattung vermutlich bereits stattgefunden. Wünsche
für die Bestattung werden am besten mit Vertrauenspersonen oder, im
Falle einer Testamentsspende, auch uns bei UNICEF vorab besprochen.
Eine weitere Möglichkeit ist, das eigene Begräbnis beim
Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl im Voraus zu planen und zu
bezahlen.
Zwtl.: Kein „Tipp“, aber unsere Bitte:
Denken Sie beim Verfassen Ihres Testaments an ein Vermächtnis für
Kinder in Not. Jeder Betrag, jedes Prozent Ihres Nachlasses kann
Wunderbares bewerkstelligen!