WKÖ-Fachverband erklärt 1. Juli zum Tag der Personenbetreuung

Wien (OTS) – Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung
in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat den 1. Juli 2026 zum Ersten
Österreichischen Tag der Personenbetreuung erklärt. „Vor 19 Jahren,
am 1. Juli 2007, trat in Österreich das Gesetz in Kraft, das die
Personenbetreuung regelt. Mit dem Tag der Personenbetreuung wollen
wir den Fokus auf Maßnahmen lenken, die notwendig sind, um
insbesondere die Betreuung daheim in den eigenen vier Wänden, die 24-
Stunden-Betreuung, für die Zukunft nachhaltig abzusichern“, erklärt
Irene Mitterbacher, die Obfrau des Fachverbandes Personenberatung und
Personenbetreuung in der WKÖ.

Konkret wurde die 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2007 mit dem
Hausbetreuungsgesetz und Änderungen der Gewerbeordnung rechtlich
ermöglicht. Seitdem können Betreuungskräfte legal als selbständige
Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tätig sein oder (seltener)
in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Gleichzeitig wurde
2007 eine Förderung für die betreuten Klientinnen und Klienten von
monatlich 550 Euro eingeführt, um die Betreuung für sie und ihre
Familien finanziell zu ermöglichen.

Seither hat sich die finanzielle Unterstützung der 24-Stunden-
Betreuung seitens des Staates kaum weiterentwickelt. Diese macht
zudem nur einen Bruchteil dessen aus, was die öffentliche Hand
alternativ für einen Betreuungsplatz in einem Pflegeheim ausgeben
müsste.

Einkommensgrenze seit 2007 (!) unverändert

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung summieren sich für die
Familien auf monatlich rund 4.000 Euro, rechnet Mitterbacher vor:
Diese setzen sich zusammen unter anderem aus dem Honorar für die
Betreuungsperson, deren Verpflegung oder auch anteilige Kosten für
Energie und Fahrkosten.

Damit die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden
für Familien leistbar bleibt, sind vor allem zwei Maßnahmen
notwendig:

– eine Anhebung der monatlichen Förderung von derzeit 800 Euro
auf 1.600 Euro, um den Betreuer:innen höhere Honorare bezahlen zu
können

– die Anhebung der monatlichen Einkommensgrenze, bis zu der die
betreuten Klientinnen und Klienten die Förderung zu Gänze bekommen.
Diese liegt seit 2007 unverändert bei 2.500 Euro und müsste, hätte
man sie valorisiert (inflationsangepasst), mittlerweile bei rund
4.000 Euro liegen.

Konkurrenz aus Nachbarländern

Besondere Sorgen bereitet den betreuten Familien die Abwanderung
von vielen Betreuer:innen in Länder, in denen sie wesentlich besser
bezahlt werden (z.B. nach Deutschland, Italien oder in die Schweiz).
Seit Jahresbeginn 2020 haben bereits mehrere tausend Betreuer:innen
Österreich verlassen. Hierzulande sind aktuell noch rund 57.000
Betreuer:innen tätig, die etwa 35.000 Klientinnen und Klienten
betreuen.

„Mit dem vom Fachverband ausgerufenen Ersten Österreichischen Tag
der Personenbetreuung wollen wir darauf hinweisen, was notwendig ist,
um die 24-Stunden-Betreuung für die Zukunft weiterhin zu ermöglichen:
eine zeitgemäße Erhöhung der Förderung und der Einkommensgrenze,
sowie deren jährliche Valorisierung, so wie das bei vielen anderen
Sozialleistungen längst der Fall ist“, fordert Fachverbandsobfrau
Irene Mitterbacher.

Sie weist darauf hin, dass der Bedarf an Personenbetreuung in
Österreich stetig zunimmt, da die Lebenserwartung der betreuten
Menschen steigt: Noch im Jahr 2000 betrug das durchschnittliche
Lebensalter von Frauen 81,1 Jahre und von Männern 75,1 Jahre. Zum
Vergleich: 2024 lag es bei Frauen bereits bei 84,3 Jahren und bei
Männern bei 79,8 Jahren. (PWK291/HSP)