Wien (OTS) – Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt
eine der
gravierendsten Formen der Kindeswohlgefährdung dar und erfordert
entschlossenes Handeln auf fachlicher, politischer und
gesellschaftlicher Ebene. Im Vorfeld der 4. Kinderschutztagung des
Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren wurden aktuelle
Daten, Forschungsergebnisse und zentrale Forderungen präsentiert, die
sowohl das Ausmaß der Problematik als auch bestehende strukturelle
Defizite verdeutlichen.
Zwtl.: Sexualisierte Gewalt und Missbrauch sind schwerste Formen von
Kindeswohlgefährdung
Bereits die verfügbaren Zahlen zeigen die Dimension: Laut
Statistik Austria sind 7,1 % der Mädchen unter 15 Jahren von
sexualisierter Gewalt betroffen. Erste Übergriffe erfolgen häufig
bereits im frühen Kindesalter. Auch polizeiliche Daten belegen die
hohe Betroffenheit – 44 % der Opfer von Sexualdelikten sind
minderjährig, unter Einbeziehung junger Erwachsener steigt dieser
Anteil auf 55 %. Für Buben fehlen vergleichbare Prävalenzdaten,
Schätzungen gehen jedoch von 5 bis 10 % betroffenen Männern aus.
Petra Birchbauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands
Österreichischer Kinderschutzzentren, betont: „ Sexueller Missbrauch
und sexualisierte Gewalt gehören zu den schwersten Formen der
Kindeswohlgefährdung, die erhebliche Folgen für das jeweilige Kind
haben können – insbesondere, wenn Kinder nicht entsprechende
Unterstützung bekommen Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt
gehören zu den schwersten Formen der Kindeswohlgefährdung, die
erhebliche Folgen für das jeweilige Kind haben können – insbesondere,
wenn Kinder nicht entsprechende Unterstützung bekommen .“
Zwtl.: Geringe Offenlegungsquote durch Scham, Schuldgefühle und
Abhängigkeitsverhältnisse
Ein Großteil der Taten findet im sozialen Nahraum statt: Rund 75
% der Übergriffe werden durch Personen aus dem familiären oder nahen
Umfeld verübt. Gleichzeitig ist die Offenlegungsquote äußerst gering
– nur etwa 5 % der Betroffenen wenden sich direkt an Behörden oder
spezialisierte Einrichtungen. Gründe dafür sind Scham, Schuldgefühle
und Abhängigkeitsverhältnisse. „ Es braucht österreichweite
Sensibilisierungsmaßnahmen, etwa in Form von kontinuierlichen
Kampagnen “, unterstreicht Birchbauer die Notwendigkeit struktureller
Prävention.
Zwtl.: Auch Bezugspersonen benötigen Zugang zu
Unterstützungsangeboten
Neben Prävention ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen
zentral. Betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen
benötigen raschen Zugang zu Beratung, Krisenintervention sowie
psychosozialer und therapeutischer Begleitung.
„ Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch deren Bezugspersonen,
benötigen raschen Zugang zu spezialisierten Unterstützungsangeboten
“, so Birchbauer.
Zwtl.: Forschungsprojekt „Elternschaft nach sexueller Gewalt in
Kindheit und Jugend“
Forschungsergebnisse verdeutlichen zudem die langfristigen
Auswirkungen sexualisierter Gewalt. Bianca Nagel, wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut zu
Geschlechterfragen (SoFFI-Berlin) / Institut für Praxisforschung und
Projektberatung (IPP) sowie an der der Alice Salomon Hochschule
Berlin, verweist auf eine Studie mit über 600 Betroffenen: „ Die
Folgen von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend können
komplex und langfristig sein und betreffen oft das gesamte Leben .“
Rund ein Drittel der Befragten gab an, dass die eigene Betroffenheit
ihre Entscheidung für oder gegen Kinder beeinflusst hat. 70 %
berichten von täglichen Nachwirkungen, viele stellen eigene
Unterstützungsbedarfe zugunsten der Kinder zurück.
„ Viele Eltern stellten sich die grundlegende Frage, ob sie als
Betroffene überhaupt gute Eltern sein könnten “, beschreibt Nagel
zentrale Unsicherheiten. Gleichzeitig zeigt die Studie auch
Ressourcen: „ Trotz der Belastungen zeigt die Studie aber auch
vielfältige Kompetenzen, Resilienz und Ressourcen der betroffenen
Eltern .“
Ein differenzierter Unterstützungsbedarf ergibt sich insbesondere
für Eltern mit Gewalterfahrungen. „ Betroffene Eltern sollten in
Angeboten der Eltern- und Familienbegleitung explizit und sichtbar
als Zielgruppe genannt werden “, fordert Nagel.
Zwtl.: Tabuthemen: Von sexualisierter Gewalt betroffene Buben,
sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern und Frauen als Täterinnen
Besondere Aufmerksamkeit gilt weiterhin tabuisierten Themen.
Peter Caspari, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für
Praxisforschung und Projektberatung in München, hebt hervor, dass
auch Buben in erheblichem Ausmaß betroffen sind und gängige Annahmen
nicht zutreffen: „ Buben können sich gegen sexualisierte Gewalt nicht
besser wehren als Mädchen .“ Zudem rückt sexualisierte Gewalt
zwischen Geschwistern stärker in den Fokus. „ Es gibt Studien, die zu
dem Ergebnis kommen, dass sexualisierte Gewalt zwischen Geschwistern
die häufigste Form von sexualisierter Gewalt ist “, so Caspari.
Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich hohe Aufdeckungshürden und
Unsicherheiten im fachlichen Umgang.
Auch die Rolle weiblicher Täterinnen ist bislang unzureichend
berücksichtigt. Dirk Bange, Leiter des Amtes für Familie der Behörde
für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, betont: „ Über
weibliche Täterinnen bei sexualisierter Gewalt wird zu wenig
gesprochen und geforscht .“
Stereotype Geschlechterbilder erschweren die Aufdeckung zusätzlich. „
Die Kinder befürchten zu Recht, dass sie nicht ernst genommen werden
bzw. ihnen nicht geglaubt wird “, so Bange.
Zwtl.: Zeitgemäßer Kinderschutz im digitalen Raum berücksichtigt
sowohl Schutzbedarf als auch Entwicklungsrechte von Kindern und
Jugendlichen
Zunehmend verlagert sich sexualisierte Gewalt auch in den
digitalen Raum. Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende des
Bundesverbands Österreichischer Kinderschutzzentren, weist auf neue
Risiken hin: „ Digitale Räume eröffnen neue Möglichkeiten, sind aber
zugleich mit Risiken verbunden, etwa durch Cybergrooming, Sextortion
oder nicht-einvernehmliche Weitergabe von Bildmaterial Digitale Räume
eröffnen neue Möglichkeiten, sind aber zugleich mit Risiken
verbunden, etwa durch Cybergrooming, Sextortion oder nicht-
einvernehmliche Weitergabe von Bildmaterial .“ Zeitgemäßer
Kinderschutz müsse daher sowohl Schutzbedarfe als auch
Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.
Zwtl.: Konkrete Forderungen der Kinderschutz-Expert:innen
Vor diesem Hintergrund fordern die Kinderschutz-Expert:innen
einen strukturellen Ausbau von Prävention, Forschung und Versorgung.
Dazu zählen österreichweite Sensibilisierungskampagnen,
verpflichtende Fortbildungen für Fachkräfte, eine verbesserte
Datengrundlage sowie der nachhaltige Ausbau und die langfristige
Finanzierung der Kinderschutzzentren.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Fördermaßnahme „Stärkung der
Krisenintervention in Österreich“, die vom Bundesministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2022 ins
Leben gerufen wurde, und durch die der Bundesverband Österreichischer
Kinderschutzzentren seit 2024 rund 300 Fachkräfte finanziert und etwa
45.000 Stunden Krisenintervention für rund 18.000 Betroffene
ermöglichen konnte. Die Förderung führte zu konkreten Verbesserungen
wie kürzeren Wartezeiten, erweiterten Öffnungszeiten und neuen
Standorten sowie zur Einrichtung des ersten digitalen
Kinderschutzzentrums.
„ Krisen treffen die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft am
härtesten “, betont Birchbauer. „ Die Kinderschutzzentren können
helfen – aber nur, wenn die finanziellen Mittel weiterhin nachhaltig
zur Verfügung stehen Die Kinderschutzzentren können helfen – aber
nur, wenn die finanziellen Mittel weiterhin nachhaltig zur Verfügung
stehen .“

