Wien (OTS) – Die Gewerkschaft vida begrüßt den heutigen Beschluss der
neuen
Trinkgeldpauschale im Nationalrat. Damit bleibt Trinkgeld auch
künftig steuerfrei – dafür wird es österreichweit einheitlich und
nachvollziehbar in die Berechnung von Pension, Kranken- und
Arbeitslosengeld einbezogen. „Der heutige Beschluss ist ein echter
Fortschritt für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie. Er
bringt Fairness, soziale Absicherung und weniger Bürokratie mit
sich“, betont vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.
Einheitliche und einfache Regelung für ganz Österreich
Bisher galten je nach Bundesland unterschiedliche Pauschalsätze,
die in der Praxis kompliziert, fehleranfällig und für Beschäftigte
kaum nachvollziehbar waren. Mit der neuen, klaren Regelung wird das
Trinkgeld bundesweit gleich behandelt. Die fixen Pauschalbeträge
sorgen dafür, dass Beschäftigte und Lohnverrechnungen genau wissen,
was gilt – und dass Nachweispflichten oder rückwirkende Aufrollungen
der Vergangenheit angehören. „Wir haben aus einer scheinbaren
Pauschale endlich eine echte Pauschale gemacht“, so Hebenstreit.
Die Beträge werden ab 2026 schrittweise angehoben – von 65 Euro (
2026) auf 85 Euro (2027) bis 100 Euro (2028) für Servicekräfte mit
Inkasso. Für Beschäftigte ohne Inkasso gilt künftig eine Pauschale
von 45 Euro, die 2028 auf 50 Euro steigt. Teilzeitkräfte sind
anteilig umfasst, ab 2029 folgt eine jährliche Anpassung.
Mehr Sicherheit bei Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld
Die neue Pauschale dient als fixe Berechnungsgrundlage für die
wichtigsten sozialen Ansprüche: Pension, Kranken- und
Arbeitslosengeld. Damit hängt die soziale Absicherung der
Beschäftigten nicht mehr von der Spendierlaune der Gäste ab. Sollte
das tatsächliche Trinkgeld einmal unter der Pauschale liegen, können
Beschäftigte das melden – sie behalten also die Kontrolle. „Wer die
Pauschale abschaffen will, kürzt direkt Pensionen, Arbeitslosengeld
und Krankengeld. Denn sie stellt sicher, dass auch die Arbeitgeber
weiterhin Beiträge leisten müssen“, stellt Hebenstreit klar.
Transparenz beim Trinkgeld – vor allem bei Kartenzahlung
Neu ist außerdem, dass Arbeitgeber:innen über bargeldloses
Trinkgeld Auskunft geben müssen. Beschäftigte können bis zu drei
Jahre rückwirkend einsehen, wie viel Trinkgeld über Kartenzahlung
hereingekommen ist. Wird das Geld im Team gesammelt, haben sie das
Recht zu erfahren, wie die Trinkgelder verteilt werden.
„Damit landet das Trinkgeld dort, wo es hingehört – bei den
Beschäftigten und nicht in der Firmenkasse“, so Hebenstreit. „Und um
es ganz klar zu sagen: Das Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent bei den
Beschäftigten! Die Pauschalen werden nur zur Berechnung der Ansprüche
herangezogen – wie bei einer Lohnerhöhung. Das führt zu höherem
Arbeitslosengeld und einer besseren Pension.“



