Eisenstadt (OTS) – Beim Ausbau der Stromnetze geht es nicht nur
darum, die Kapazität zu
steigern. Die Netze brauchen überdies mehr an Flexibilität, um mit
den steigenden Leistungsanforderungen Schritt halten zu können. Im
Stromsystem der nahen Zukunft drohen immer öfter Leistungsspitzen
aufzutreten, zum einen durch die natürlichen Schwankungen bei Wind-
und Sonnenenergie, zum anderen durch Nutzungen mit hoher Leistung wie
etwa das Schnell-Laden von E-Mobilen.
Auf diese Gefahr wies der Geschäftsführer von Netz Burgenland,
Florian Pilz, beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums
Versorgungssicherheit am 11. Juni 2026 hin. Die Sprecherin des Forums
Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, verglich die Lastspitzen mit
einem Stau auf der Autobahn: „Schon eine relativ kleine Anzahl an
Autos kann die Straßen verstopfen, wenn alle gleichzeitig losfahren.
Wenn es gelingt, die Verkehrsströme zu entzerren, kann dagegen die
Leistungsfähigkeit insgesamt erhöht werden.“
Zwtl.: Neue Möglichkeiten umsetzen
Das neue E-Wirtschaftsgesetz hat die Grundlagen für eine Reihe
von Flexibilisierungen geschaffen, betont Pilz, allerdings müssten
sie erst noch konkret umgesetzt und in Teilen nachgeschärft werden.
So wird es künftig möglich sein, dass Netzbetreiber eine
Produktionsanlage nur mit einem Teil ihrer Erzeugerkapazität ans Netz
nehmen, wenn dieses andernfalls überlastet wäre. Pilz: „Das ist ein
großer Vorteil gegenüber der alten Alles-oder-nichts-Regelung. Aber
bisher fehlen noch die Detailregelungen.“ Überdies, so Pilz, setzt
das Gesetz die Frist, in der die Netzbetreiber den Vollausbau
bewältigen müssen, zu knapp an: „Das kann in der Praxis dazu führen,
dass der Anschluss dann doch verweigert werden muss, weil es sich
nicht anders ausgeht.“
Ein wichtiges und lange Zeit umstrittenes Instrument ist die
Spitzenkappung. Bei neuen oder erweiterten PV-Anlagen haben
Netzbetreiber das Recht, die Einspeisung auf bis zu 70 Prozent der
Modulspitzenleistung zu begrenzen. Langzeit-Messungen zeigen, dass PV
-Anlagen die theoretische Maximalleistung ohnehin nur an wenigen
Tagen im Jahr für kurze Zeit erreichen, erläutert Pilz: „Die
Mengenverluste liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich, doch
das Netz kann insgesamt deutlich mehr Strom aufnehmen. Es ist ein
kleiner Verlust für die Einspeiser, aber ein großer Gewinn für das
Stromnetz.“ Allerdings beurteilt Pilz die neue Regelung als noch
nicht ausreichend: „Sie gilt nur für neue Anlagen, nicht für
bestehende. Außerdem wäre es besser, nicht auf die installierte
Modulleistung abzustellen, sondern auf die tatsächliche
Einspeiseleistung.“
Zwtl.: Staugefahr durch Gleichzeitigkeit
Flexibilität ist allerdings nicht nur bei der Produktion und
Einspeisung von Strom nötig, sondern auch auf Seiten der Verbraucher.
Hier können Lastspitzen entstehen, indem sehr viele Anwendungen mit
hoher Leistung gleichzeitig gestartet werden. Pilz beschreibt eine
hypothetische Extremsituation: „Wenn an einem kalten, windstillen und
stark bewölkten Winterabend die Menschen aus dem Büro nach Hause
kommen, alle gleichzeitig die Heizungen aufdrehen und die E-Mobile
zum Laden anhängen, dann kann das die Netze an die Kapazitätsgrenze
bringen“.
Um das Problem der Gleichzeitigkeit zu mildern, sieht das E-
Wirtschaftsgesetz die Einführung von Leistungstarifen vor. Der
Strompreis richtet sich dann nicht nur nach der verbrauchten Menge,
sondern auch nach der maximal beanspruchten Leistung. Wer seinen
Stromverbrauch klug plant und Leistungsspitzen vermeidet, soll damit
auch seine Kosten optimieren. Pilz: „Wer beispielsweise sein E-Mobil
unbedingt mit 22 Kilowatt in kurzer Zeit aufladen will, soll eine
höhere Gebühr zahlen als jemand, der sich für langsames Laden mit 3
oder 4 Kilowatt entscheidet.“ Der Leistungstarif war eine langjährige
Forderung der Netzbetreiber, allerdings muss er noch konkret
umgesetzt werden: „Das ElWG hat nur den gesetzlichen Rahmen
geschaffen. Wie das in der Praxis aussehen wird, muss erst noch von
der E-Control in Verordnungen festgelegt werden.“
Zwtl.: Speicher entlasten Netze
Zur Entlastung der Netze in Spitzenzeiten können auch Speicher
eine wichtige Rolle spielen. Im E-Wirtschaftsgesetz werden erstmals
Speicher auch als Systemkomponenten für die Netzstabilität anerkannt.
Unter sehr strengen Bedingungen dürfen auch Netzbetreiber Speicher
betreiben, wichtiger wird allerdings die Möglichkeit sein, dass
Speicher von Marktteilnehmern systemdienlich betrieben werden können
und dann von den Netzgebühren befreit werden. Pilz: „Leider gibt es
gibt keine klare Definition von Systemdienlichkeit, hier muss
ebenfalls erst der Regulator Klarheit schaffen.“
Die offenen Fragen sollen im Interesse der Versorgungssicherheit
möglichst rasch geklärt werden, wünscht sich Pilz: „Wir werden den
nötigen Netzausbau weiterhin zügig vorantreiben, aber wir müssen uns
im Klaren sein, dass es dabei nicht nur um mehr Leitungen und mehr
Umspannwerke geht. Wir müssen die Netze auch flexibler und damit
effizienter machen, und dafür brauchen wir die richtigen rechtlichen
und regulatorischen Rahmenbedingungen.“
Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von
fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich,
Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.

