Wien (OTS) – Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hat heute
die
Harmonisierungsvereinbarung im Rahmen des MEDGEF-Projekts
beschlossen. Damit wird erstmals ein bundesweit einheitliches
Regelwerk für die gemeinsame Finanzierung von insgesamt 16
sogenannter „Nahtstellenmedikamenten“ geschaffen – also jener
Arzneimittel, die weder eindeutig in die Zuständigkeit der
Krankenanstalten noch in jenen des niedergelassenen Bereichs fallen.
Betroffen sind vor allem Therapien für seltene Erkrankungen, darunter
kostenintensive Enzymersatztherapien. Im nächsten Schritt erfolgt
noch die Zustimmung durch die neun Bundesländer.
Bisher war die Finanzierung dieser Medikamente in einem schwer
durchschaubaren Netz aus Einzelvereinbarungen geregelt: Zu keinem der
16 umfassten Präparate existierten Vereinbarungen zwischen allen
Bundesländern und allen Krankenversicherungsträgern. Das führte zu
einer österreichweit ungleichen Versorgungslage, da je nach Wohnsitz
oder Versicherungsträger unterschiedliche Regeln galten.
„Wer krank ist, hat ein Recht auf die beste verfügbare Therapie –
unabhängig von Wohnort, Einkommen oder der Frage, bei welchem
Sozialversicherungsträger man versichert ist. Nahtstellenmedikamente
werden vor allem von Versicherten mit komplizierten
Krankheitsverläufen benötigt, besonders diese vulnerable Gruppe darf
nicht zum Spielball von Finanzierungszuständigkeiten werden. Mit der
heute beschlossenen Zustimmung zur Vereinbarung stellen wir das
Patientenwohl in den Mittelpunkt: Medizinische Entscheidungen müssen
nach dem Best-Point-of-Service getroffen werden und nicht danach, wer
die Rechnung bezahlt“, erklärt Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende
der Konferenz der Sozialversicherungsträger.
Was die Vereinbarung konkret bringt
Kernstück der Harmonisierungsvereinbarung ist die Kostenteilung
zwischen Sozialversicherung und den Landesgesundheitsfonds zu
gleichen Teilen. Da es somit für die Kostenträger aus finanzieller
Sicht unerheblich ist, ob die Versorgung der Patientinnen und
Patienten in einer Krankenanstalt oder im niedergelassenen Bereich
erfolgt, kann künftig kein Zweifel daran bestehen, dass die Wahl der
Versorgungsschiene ausschließlich medizinischen Erwägungen folgt.
Der Vereinbarung gehören alle Krankenversicherungsträger und
Landesgesundheitsfonds an. Bestehende Einzelverträge zu den umfassten
Produkten gehen in das neue vereinheitlichte Regelwerk über. Bei der
Aufnahme weiterer Medikamente spielt das gesetzlich eingerichtete
nationale Bewertungsboard eine tragende Rolle.
Ein weiterer Fortschritt betrifft die Heimtherapie: Ist die
eigenständige Weiterführung einer Therapie durch geschultes
Pflegepersonal möglich, wird auch diese Versorgungsform gemeinsam
finanziert.
„Diese Vereinbarung beseitigt Doppelgleisigkeiten, schafft
Transparenz und senkt – beispielsweise durch die geregelte
Beschaffung über Anstaltsapotheken – die allgemeinen Kosten der
Arzneimittelbeschaffung. Wo es die Versorgungslandschaft zulässt,
sollten Sozialversicherung und Länder einander unterstützen sowie
Synergien erkennen und diese nutzen. Angespannte Finanzlagen
erfordern übersichtliche und durchdachte Strukturen, um die
Leistungen weiter anbieten zu können. Das ist verantwortungsvoller
Umgang mit Versichertenbeiträgen und nicht zuletzt auch in dieser
Hinsicht im Interesse der Versicherten.“ führt Peter McDonald,
Stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der
Sozialversicherungsträger, weiter aus.
Hintergrund
MEDGEF (Medikamente zur gemeinsamen Finanzierung) besteht seit
Jahren als Kofinanzierungsmodell zwischen Sozialversicherung und
Bundesländern. Die bisherige Vertragspraxis – bilateral und
anlassbezogen – führte zu unterschiedlichen Regelungen je Medikament
und Bundesland. Die Harmonisierungsvereinbarung schließt diese Lücken
bundesweit und für alle Versicherten.

