ORF-Stellungnahme zu Rechnungshof-Bericht zur OBS

Wien (OTS) – Der Rechnungshof prüfte zwischen Oktober 2024 und März
2025 die
Einhebung des ORF-Beitrags. ORF und OBS bedanken sich für die
konstruktive Zusammenarbeit.

Mit 1. Jänner 2024 ersetzte der mit 15,30 EUR günstigere ORF-
Beitrag das bisherige Programmentgelt (GIS). Die kurzfristige
Umstellung des Finanzierungssystems des ORF von einem gerätebasierten
Gebührenmodell auf ein Haushaltsabgabe-System in Form des ORF-
Beitrags in nur vier Monaten stellte die OBS wie den ORF vor große
Herausforderungen. Für ähnliche Umstellungen in der Schweiz oder in
Deutschland standen im Vergleich mehrere Jahre zu Verfügung.

RH-Empfehlungen größtenteils bereits umgesetzt

ORF und OBS analysierten den Rechnungshof-Rohbericht von August
2025 genau. Dabei wurden sämtliche Empfehlungen auf Umsetzbarkeit
geprüft und zwischenzeitlich bereits umgesetzt bzw. wurde mit der
Umsetzung begonnen.

Umfassendes Maßnahmenpaket in Umsetzung

ORF und OBS teilen die Auffassung des Rechnungshofes in den
allermeisten Fällen. Der ORF hat schon vor Vorliegen des Rohberichtes
nach interner Evaluierung im Rahmen einer Task-Force Maßnahmen
ergriffen, die zu einem großen Teil deckungsgleich mit den
Empfehlungen des Rechnungshofes sind.

1. So wurde bereits im Sommer 2025 eine neue OBS-Geschäftsführung
eingesetzt.

2. Alle Beratungsverträge wurden evaluiert und gekündigt, wenn diese
nicht zweckmäßig waren.

3. Die OBS hat den Aufbau internen Know-hows vor allem in den
Bereichen IT und Kommunikation bereits umgesetzt.

4. Die Nutzung von Synergien zwischen ORF und OBS wurde in allen
Bereichen verstärkt, von der IT über den Einkauf bis zur
Kundenkommunikation.

5. Das Kundenservice der OBS wurde verstärkt und der Fokus auf
Kundenorientierung und Klarheit in der Information gelegt.

Der vom Rechnungshof angemerkte Anstieg der Aufwendungen der OBS
erklärt sich unter anderem aus der Kurzfristigkeit der Umstellung
sowie der mangelhaften Datenqualität des Zentralen Melderegisters (
ZMR) und des Unternehmensserviceportals (USP). Durch die ergriffenen
Gegensteuerungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass die Aufwendungen
der OBS in den kommenden Jahren sinken werden.

Kurzfristigkeit der Umstellung:

Mit rund vier Monaten (von der Ratifizierung des Gesetzes am 8.
September 2023 bis zum Inkrafttreten am 1. Jänner 2024) war die für
die Umstellung zur Verfügung stehende Frist äußerst knapp bemessen.
In Deutschland und in der Schweiz standen für vergleichbare
Systemumstellungen mehrere Jahre zur Verfügung. Eine umfassende
Anpassung etwa der IT-Systeme war in dieser kurzen Zeit nicht
möglich. Die Systemumstellung musste auf Basis der bestehenden IT-
Infrastruktur und Prozesse – die dafür nicht ausgelegt waren – sowie
im laufenden Betrieb vorgenommen werden. In der Zwischenzeit wurde
die Erneuerung der technischen Infrastruktur der OBS bereits
eingeleitet.

Mangelhafte Datenqualität ZMR und USP

Wie der Rechnungshof richtig erkennt, musste im Zuge der
Umstellung festgestellt werden, dass die Qualität der angelieferten
Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem
Unternehmensserviceportal (USP) nicht den Anforderungen für eine
effiziente Einhebung des ORF-Beitrags entsprochen hat. Dies führte zu
wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als
erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung.
Zwischenzeitlich konnten die Rückstände merklich reduziert werden und
das Service der OBS verfügt wieder über gute Erreichbarkeit.

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